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PRIVAT ZAHLEN
1.
stundenweise Betreuung buchen und abrechnen
2.
einfach per Überweisung bezahlen
3.
über die Pflegekasse zurückerstatten lassen
PFLEGEKASSE
Senioren und pflegende Angehörige können sich die Kosten für die Betreuung von der Pflegekasse, unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einem bestimmten Betrag zurückerstatten lassen. Die Voraussetzungen sind:
Die Leistungen müssen durch einen zugelassenen Betreuungsdienst durchgeführt werden.
(Nonna Anna® Rottal-Inn)
Der geförderte Betrag für die Betreuung ist abhängig von dem individuellen Pflegegrad des zu Pflegenden
LEISTUNGEN DER PFLEGEKASSE
INSGESAMT 3918,00 EUR/Jahr
VERHINDERUNGSPFLEGE
+ 1612,00 EUR/Jahr
Die Verhinderungspflege dient als stundenweise Entlastung für die pflegenden Angehörigen von der anspruchsvollen Pflegetätigkeit. Diese kann dafür genutzt werden sich eine Pause zu gönnen, gemütlich einkaufen zu gehen etc.
Voraussetzung
min. Pflegegrad 2
KURZZEITPFLEGE
+ 806,00 EUR/Jahr
Die Kurzzeitpflege ist ein zeitlich begrenzter Aufenthalt in einer vollstationären Einrichtung. Benötigen Sie diese Leistung nicht, können Sie 50 % des Budgets, zum Budget der Verhinderungspflege hinzurechnen und für die Betreuung zu Hause durch Nonna Anna Rottal-Inn nutzen.
Voraussetzung
min. Pflegegrad 2
ENTLASTUNGSLEISTUNG
+ 125,00 EUR/Monat
(=1500,00 EUR/Jahr)
Entlastungsleistungen dienen der Unterstützung von Senioren und demenziell erkrankten Menschen als Hilfe bei der Grundpflege, im Haushalt, als Begleitung zum Arzt u.v.m. Dieser Betrag kann monatlich genutzt werden.
Voraussetzung
min. Pflegegrad 1
BITTE BEACHTEN
Diese Betreuungsleistungen können Sie nur nutzen, wenn Sie einen Betreuungsdienst engagieren, der eine Pflegekassenzulassung besitzt. Dazu zählt selbstverständlich auch Nonna Anna® Rottal-Inn.
Die Betreuungsleistungen und die Verhinderungspflege sind Zweckgebunden und werden direkt zwischen dem zugelassenen Betreuungsdienst und der Pflegekasse abgerechnet.
Um die Betreuungsleistungen nutzen zu können, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Wir unterstützen Sie natürlich gerne dabei.
INSIDER TIPP!
Sie haben einen Anspruch auf diese Leistungen. Nutzen Sie sie!
Ihre Ansprüche für die Verhinderungspflege und für die Kurzzeitpflege müssen Sie bis spätestens Ende des Kalenderjahres geltend machen - ansonsten verfallen diese. Die Entlastungsleistungen können noch im Folgejahr bis 30.September geltend gemacht werden. Die Pflegekasse gibt Ihnen jederzeit Auskunft über Ihre Ansprüche. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
WEITERE MÖGLICHKEITEN
Diese Leistungen sind nicht Zweckgebunden und stehen Ihnen zur freien Verfügung.
PFLEGEGELD
+316,00 EUR/Mon.
bis
+901,00 EUR/Mon.
Das Pflegegeld steht jeder pflegebedürftigen Person zu, die durch Angehörige zu Hause und nicht stationär gepflegt wird. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich dabei nach dem Pflegegrad (PG 1- PG 5)
Voraussetzung
min. Pflegegrad 2
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