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DIE PREISE VON Nonna Anna® Rottal-Inn 

GANZ EINFACH 

Preis auf Anfrage

immer der gleiche Preis 

keine Vertragslaufzeit 

finanziert durch die Pflegekasse 

PRIVAT ZAHLEN 

1.

stundenweise Betreuung buchen und abrechnen 

2.

einfach per Überweisung bezahlen 

3.

über die Pflegekasse zurückerstatten lassen 

PFLEGEKASSE

Senioren und pflegende Angehörige können sich die Kosten für die Betreuung von der Pflegekasse, unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einem bestimmten Betrag zurückerstatten lassen. Die Voraussetzungen sind: 

Die Leistungen müssen durch einen zugelassenen Betreuungsdienst durchgeführt werden. 

(Nonna Anna® Rottal-Inn)

Der geförderte Betrag für die Betreuung ist abhängig von dem individuellen Pflegegrad des zu Pflegenden

LEISTUNGEN DER PFLEGEKASSE

INSGESAMT 3918,00 EUR/Jahr 

VERHINDERUNGSPFLEGE

+ 1612,00 EUR/Jahr 

Die Verhinderungspflege dient als stundenweise Entlastung für die pflegenden Angehörigen von der anspruchsvollen Pflegetätigkeit. Diese kann dafür genutzt werden sich eine Pause zu gönnen, gemütlich einkaufen zu gehen etc.

Voraussetzung

min. Pflegegrad 2 

KURZZEITPFLEGE

+ 806,00 EUR/Jahr 

Die Kurzzeitpflege ist ein zeitlich begrenzter Aufenthalt in einer vollstationären Einrichtung. Benötigen Sie diese Leistung nicht, können Sie 50 % des Budgets, zum Budget der Verhinderungspflege hinzurechnen und für die Betreuung zu Hause durch  Nonna Anna Rottal-Inn nutzen.

 

Voraussetzung

min. Pflegegrad 2 

ENTLASTUNGSLEISTUNG

+ 125,00 EUR/Monat 

(=1500,00 EUR/Jahr) 

Entlastungsleistungen dienen der Unterstützung von Senioren und demenziell erkrankten Menschen als Hilfe bei der Grundpflege, im Haushalt, als Begleitung zum Arzt u.v.m. Dieser Betrag kann monatlich genutzt werden. 

 

Voraussetzung

min. Pflegegrad 1

BITTE BEACHTEN

Diese Betreuungsleistungen können Sie nur nutzen, wenn Sie einen Betreuungsdienst engagieren, der eine Pflegekassenzulassung besitzt. Dazu zählt selbstverständlich auch Nonna Anna® Rottal-Inn.  

Die Betreuungsleistungen und die Verhinderungspflege sind Zweckgebunden und werden direkt zwischen dem zugelassenen Betreuungsdienst und der Pflegekasse abgerechnet. 

Um die Betreuungsleistungen nutzen zu können, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Wir unterstützen Sie natürlich gerne dabei. 

Jetzt Antrag stellen

INSIDER TIPP!

Sie haben einen Anspruch auf diese Leistungen. Nutzen Sie sie! 

Ihre Ansprüche für die Verhinderungspflege und für die Kurzzeitpflege müssen Sie bis spätestens Ende des Kalenderjahres geltend machen - ansonsten verfallen diese. Die Entlastungsleistungen können noch im Folgejahr bis 30.September geltend gemacht werden. Die Pflegekasse gibt Ihnen jederzeit Auskunft über Ihre Ansprüche. Wir helfen Ihnen gerne dabei. 

WEITERE MÖGLICHKEITEN

Diese Leistungen sind nicht Zweckgebunden und stehen Ihnen zur freien Verfügung. 

LANDESPFLEGEGELD

+ 1000,00 EUR/Jahr 

Das Landespflegegeld Bayern dient der zukunftsfähigen Pflegeinfrastruktur und soll der Entlastung von Angehörigen und der bestmöglichen Versorgung der Senioren zugute kommen

Voraussetzung

min. Pflegegrad 2 

PFLEGEGELD

+316,00 EUR/Mon.

bis 

+901,00 EUR/Mon.

Das Pflegegeld steht jeder  pflegebedürftigen Person zu, die durch Angehörige zu Hause und nicht stationär gepflegt wird. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich dabei nach dem Pflegegrad (PG 1- PG 5)  

Voraussetzung

min. Pflegegrad 2 

Jetzt Antrag stellen
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